Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Jede Vermietung der Studioräume und technischer Geräte erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden "Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Mietpreis

Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietzinses ist unsere jeweils gültige Preisliste, die auf unserer Internetseite "www.wstudio.de" eingesehen werden kann. Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
Bei einer von uns nicht zu vertretenden Verspätung des Produktionsbeginns oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsunterbrechungen wird der volle Mietpreis für den gebuchten Zeitraum berechnet. Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen Stunden aufgerundet.
Kosten für Auf- und Abbau und den Transport der gemieteten Geräte sind nicht im Mietpreis inbegriffen und werden gesondert berechnet.

3. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist im Voraus und in voller Höhe zu entrichten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Termine

Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten und gemietete Geräte mit Beendigung des Mietzeitraumes pünktlich zurückzugeben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
Bei Stornierungen von Buchungen, die dem WStudio früher als 7 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor geplantem Produktionsbeginn schriftlich zugehen, werden 50% des vereinbarten Mietpreises sofort fällig. Bei einer späteren Absage, weniger als 7 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor geplanten Produktionsbeginn wird der volle vereinbarte Mietpreis sofort fällig.

5. Nutzung und Eigentum

Alle gemieteten Geräte bleiben auch während der Mietzeit unser Eigentum. Die überlassung der Mieträume und -sachen an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Mietsachen hat uns der Mieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir hinsichtlich der in unserem Eigentum stehenden Geräte Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erheben oder sonstige rechtliche Maßnahmen treffen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten unserer Klage oder der sonstigen rechtlichen Maßnahmen zu erstatten, verpflichtet sich der Mieter zur Erstattung dieser Kosten.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.
Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden.
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht. Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte Personen betreten.

6. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige

Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort an uns zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

7. Versicherung und Haftung

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden, mit Ausnahme von Schäden aus Abnutzung durch den vertragsmäßigen Gebrauch. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.
Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch einen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Wir haften ohne Beschränkung bei Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens, sofern wir diese Schäden zu vertreten haben.
Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Abnutzung der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Insbesondere Stufenlinsen, Filter und Lampen müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Außer in Fällen von Unmöglichkeit und Verzug haften wir, auch für unser Personal, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen, wie Garderobe, Instrumente, Bänder und Filme etc., wird keine Haftung übernommen.
Schadensfälle, Defekte oder Verlust der gemieteten Geräte nebst Zubehör sind uns unverzüglich zu melden.

8. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist München. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.
Stand: Oktober 2014